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Der Presserat legt mit dieser Sammlung wieder Rechenschaft ab über seine Erwägungen und Feststellungen. Er publiziert nicht alle Fälle, die an ihn herangetragen worden sind, denn einige hat er mit einem bloss informellen, brieflichen Kommentar erledigt, auf andere ist er gar nicht erst eingetreten. Die hier publizierten Fälle hingegen sind grundsätzlicher Natur. Sie sind geeignet, die Dimensionen medienethischer Überlegungen auszuleuchten. Sie verdienen es meiner Ansicht nach, öffentlich zur Kenntnis genommen und diskutiert zu werden.
Denn wenn die Medien eine Kritik- und Kontrollfunktion beanspruchen, wenn sie immer wieder - und zu Recht! - Missstände im politischen oder ökonomischen System öffentlich machen, dann müssen sie auch Kritik an der eigenen Tätigkeit akzeptieren und Missstände im Mediensystem benennen. Eine andere Haltung würde auf Arroganz und Wehleidigkeit schliessen lassen.
Exakt darauf scheinen aber die drei folgenden Feststellungen hinzudeuten:
1. Der Presserat erhält mehr Beschwerden denn je. Sie richten sich immer stärker gegen Wochenmedien, die weniger an die Aktualität und an den Pflichtstoff gebunden sind und stattdessen stark investigativ recherchieren. Gleichzeitig nimmt die Prominenz der Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer zu: Eidgenössisches Militärdepartement, Migros-Genossenschaftsbund, Ständerat Cottier, Nationalrat Blocher, Alt-Gemeinderätin Giger, Banken, kantonale Untersuchungsbehörden. Selbst der Bundesrat hat sich an den Presserat gewandt.
2. Der Presserat hat ein paar grundlegende Themen behandelt, so das Verhalten bei verabredeten Interviews, die Arbeitsbedingungen von Pressefotografen, die Vermischung von politischer Tätigkeit und Journalismus oder die ethischen Grenzen der Satire. Bei der Trennung Journalismus/Politik haben zahlreiche Chefredaktoren zur Entscheidfindung beigetragen, bei der Satire viele Satiriker, Philosophen und Literaturprofessoren. Die Stellungnahmen zeigen für den Journalismus wichtige Leitplanken auf. Sie wurden sofort nach der Verabschiedung veröffentlicht und breit gestreut.
3. Mit Ausnahme der Interview-Thematik (Fall Cottier/„Facts"), die an der Jahrespressekonferenz 1996 erläutert wurde, erhielten die Stellungnahmen praktisch kein Medienecho. Das heisst: Die Medien foutieren sich um Medienthemen, die Journalistinnen und Journalisten wollen gar nicht wissen, welche Schlussfolgerungen das Gremium der journalistischen Selbstkontrolle zieht. Sie sind offenbar nicht an der Weiterentwicklung ihres Berufsverständnisses und ihrer Methoden interessiert.
Das ärgert mich. Das ärgert mich mehr als Widerspruch. Denn Widerspruch ist durchaus willkommen. Der Presserat ist keine Instanz, die ex cathedra letzte Wahrheiten verkündet. Wir wollen die Debatte anstossen, zum Nachdenken anregen. Wir wollen ermöglichen, dass in den Redaktionen medienethische Überlegungen ihren Stellenwert haben. Und wir wollen den Medienschaffenden durch Hilfestellungen die Arbeit erleichtern. Dies aber setzt voraus, dass unsere Erwägungen und Feststellungen bekannt werden. Da wäre die Verantwortung der Verleger, Programmdirektoren, Chefredaktoren und Medienjournalistinnen gefordert.
1996 wurde ein Entscheid des Presserates erstmals gerichtlich angefochten (Fall „I Serbi", Nr. 3/1995). Bis jetzt erhielt vor den gerichtlichen Instanzen der Presserat recht; aber die Sache ist wohl noch nicht ausgestanden. Dies zeigt, dass die Betroffenen die Entscheide des Presserates durchaus ernst nehmen. Mir wäre aber ein Disput vor dem Mikrofon des Radios oder in den Spalten der Presse lieber als vor den Schranken des Gerichts. Das Doppeljubiläum, das wir 1997 begehen können - 25 Jahre „Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten", 20 Jahre Presserat - , gibt uns die Möglichkeit, innezuhalten und Bilanz zu ziehen: Ist das Instrument Presserat nutzlos? Oder lohnt sich der Aufwand trotz allem?
Roger Blum, Präsident des Presserates
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