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Stellungnahmen - Prises de position - Prese di posizione

1995
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Vorwort - Préface - Premessa

Vorwort

Der Presserat war im Jahre 1995 begehrt und umstritten zugleich. Obwohl er keine Sanktionsmöglichkeiten besitzt und nur durch sein Wort wirken kann, ist sein Urteil anscheinend mehr und mehr begehrt. Denn nur so lässt sich erklären, dass sich gewichtige Beschwerdeführer an ihn wandten - etwa der Präsident der Christlichdemokratischen Volkspartei der Schweiz (CVP), das Eidgenössische Militärdepartement und die Verwaltungsdelegation des Migros-Genossenschaftsbundes. Dies ist umso bemerkenswerter, als die Stellungnahmen des Presserates in der Öffentlichkeit nicht selten umstritten sind. 1995, als wiederum viele Fälle ohne förmliche Stellungnahme brieflich erledigt wurden und andere noch nicht abgeschlossen werden konnten, gaben vor allem vier zu reden:

1. Die Namensnennung bei der Gerichtsberichterstattung. Diese noch 1994 verabschiedete, aber erst an der Jahrespressekonferenz 1995 öffentlich gewordene Stellungnahme rief den Widerspruch von Gerichtsberichterstattern in der deutschen Schweiz, wie auch der Tessiner Medienschaffenden insgesamt hervor. Der Vorwurf lautete, die aufgestellten Regeln seien zu rigid. Dem Presserat ging es jeodch darum, „Warnsignale" aufzustellen, damit der Persönlichkeitsschutz nicht ganz vergessen und die Namensnennung in den Medien nicht gang und gäbe wird.

2. Der Fall Bundesanwaltschaft gegen „SonntagsZeitung". Diese Stellungnahme trug dem Presserat harsche Kritik sowohl der Bundesanwältin als auch der „SonntagsZeitung" ein; beide Seiten empfanden sie als ungerecht. Dies zeigt, dass der Presserat so falsch nicht lag, als er zum Schluss kam, Medien müssten mit der Publikation „heisser" Recherchen auf Begehren hin noch etwas zuwarten, wenn wichtige Interessen auf dem Spiel stehen, und Behörden dürften auf die Publikation geheimer Dokumente unter keinen Umständen mit einer Hausdurchsuchung reagieren. 3. Der Fall „I Serbi". Die Stellungnahme, die eine Sendung des Fernsehens der italienischen Schweiz über die Position der Serben im Jugoslawien-Konflikt betraf, stiess den Direktbetroffenen zum Teil sauer auf. Dem Presserat ging es darum, den Unterschied deutlich zu machen zwischen engagierten, unter Umständen sogar anwaltschaftlichen Reportagen zu irgendeinem Thema, die möglich sein müssen, und der Einseitigkeit dort, wo Völkermord, „ethnische Säuberungen" oder andere krasse Menschenrechtsverletzungen im Spiel sind.

4. Das Register von Medienschaffenden in Zermatt. Dass der Presserat die Praxis des Kur- und Verkehrsvereins Zermatt geisselte, Medienschaffende zu registrieren und zu benoten, wurde nicht überall beifällig aufgenommen. Schon der Datenschutzbeauftragte des Bundes beurteilte das Register als durchaus zulässig. Und Dienstleistungsbetriebe aller Art fanden das Zermatter Beispiel gar nachahmenswert. Der Presserat pocht indessen auf das Recht aller Medienschaffenden auf freien Zugang zu Informationen und auf Recherche und Kritik. Eine freie Gesellschaft ist nur möglich mit freien und kritisch kontrollierenden Medien.

Dem Presserat geht es nämlich bei seiner Arbeit immer um das gleiche Prinzip: Er verteidigt die Pressefreiheit vehement, wenn es gilt, öffentliche Jagdgründe zu sichern. Er befürwortet im Sinn der medialen Kritik- und Kontrollfunktion die Enthüllung in der Form der politischen, wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Investigation. Er bekämpft indessen die Medien-Schamlosigkeit, wenn die Privatsphäre des Menschen rücksichtslos ausgebeutet wird und wenn Schutzzonen missachtet werden. Er verabscheut die Enthüllung in der Form der Blossstellung und Brandmarkung von Schwachen.

Roger Blum, Präsident des Presserates

See also:

Stellungnahmen - Prises de position - Prese di posizione * 1995 * Vorwort - Préface - Premessa


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