| X. c. «Berner Zeitung» (20. Februar 1991) | Sachverhalt Die «Berner Zeitung» (BZ) veröffentlichte im März 1990 einen Artikel über die Geheimarmee der Schweiz. Der Artikel enthielt detaillierte Angaben über Kampfmethoden, die Art lautlos zu töten und die Herstellung von Sprengstoff. Feststellungen Auch wenn wie im Fall der Geheimarmee ein Interesse der Öffentlichkeit auf Information besteht, ist vor der Publikation abzuwägen, ob diese unter Berücksichtigung des damit verbundenen Gefahrenpotentials gerechtfertigt ist. Eine Publikation solcher Informationen ist jedenfalls dann berufsethisch verwerflich, wenn sie allein dazu dienen, einen Artikel spektakulär aufzumachen.
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