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Stellungnahmen - Prises de position - Prese di posizione

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3.3 Quellennennung

3.3.1 Quellennennung durch Nachrichtenagenturen

K. c. Schweizerische Depeschenagentur (3/93)

Sachverhalt

Die Schweizerische Depeschenagentur (SDA) nahm im März 1992 die Zusammenfassung eines gründlich recherchierten Artikel eines freien Journalisten über die geplante Verbrennung von Schweizerhalle-Giftschlamm durch den Chemiekonzern Sandoz in ihren Dienst auf. Der Artikel war tags zuvor in verschiedenen Schweizer Zeitungen erschienen. Die SDA nannte als Quelle bloss «Bericht der Tagespresse» und «verschiedene Tageszeitungen».


Feststellungen

Medien und freie Journalisten, die eine besondere Leistung erbringen, haben Anspruch darauf, als Quelle namentlich genannt zu werden. Es widerspricht den Regeln der Fairness, der Transparenz und der vollständigen Information, wenn Massenmedien Informationen aus anderen Massenmedien übernehmen, aber die Quelle gar nicht oder nur diffus bezeichnen.

See also: Agenturmeldungen,

Stellungnahmen - Prises de position - Prese di posizione * Vademekum Deutsch 2002 * 3. Quellen * 3.3 Quellennennung


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