| „Quellenbearbeitung / Berichtigung ungenauer Informationen / Zugang zu Informationsquellen" (Salvadé c. Giordano), Stellungnahme vom 31. Mai 1996 (in: Sammlung 1996, S. 30ff.) | Sachverhalt
Vgl. unter 'Sperrung von Informationsquellen '
Feststellungen
Die Notwendigkeit der Anhörung der von einem Medienbericht Betroffenen lässt sich aus dem ethischen Gebot des „audiatur et altera pars" ableiten.
Zu dieser Stellungnahme vgl. weiter auch unter 'Beklagter ist nicht Angeklagter'
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