| SAIH c. «Rheintalische Volkszeitung» und «Rheintaler» (3/92) | Sachverhalt
Die «Rheintalische Volkszeitung» und der «Rheintaler» berichteten im November 1991 über einen Prozess gegen die Leiterin der «Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft gegen destruktive Kulte (SADK)». Der Verein «Selbsthilfeaktion gegen Inquisition heute (SAIH)» kritisierte, die betreffenden Artikel der beiden Zeitungen berichteten sachlich falsch von einem Freispruch, obwohl ein Schuldspruch wegen übler Nachrede, jedoch ohne Bestrafung erfolgt sei.
Feststellungen
Einem Journalisten kann keine Verletzung der berufsethischen Pflicht zur Überprüfung von Quellen vorgeworfen werden, wenn er sich im Nachhinein als inhaltlich falsch erweisende Meldungen von etablierten Nachrichtenagenturen übernimmt, ohne deren Richtigkeit selber nachzurecherchieren.
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