Sachverhalt
Ein Pressefotograf beanstandete im Oktober die Arbeitsbedingungen bei der Premiere des Musicals «Phantom of the Opera». Die Angestellten einer PR-Firma hätten die Kamerastandorte festgelegt und die Bilder arrangiert. Er habe nur fotografieren dürfen, was in die Marketingstrategie der Firma gepasst habe. Bei der vor der Premiere durchgeführten Fotoprobe habe der Veranstalter eine faktische Zensur ausgeübt, um zu erreichen, dass in der Öffentlichkeit überall dasjenige Bild erscheine, das seinen PR-Absichten am dienlichsten sei.
Feststellungen
Kulturveranstalter sollen Fotografinnen und Fotografen als eigenständige Kulturberichterstatter ernst nehmen und ihnen einen ungehinderten Zugang gewähren. In Ausnahmefällen notwendige Einschränkungen sind den Fotografinnen und Fotografen gegenüber zu begründen. Dabei müssen Lösungen gesucht werden, die für beide Seiten akzeptabel sind - beispielsweise eine speziell arrangierte, vollständige Fotoprobe. PR-Bilder sind als solche zu kennzeichnen. Werden Fotografinnen und Fotografen bei ihrer Arbeit über Gebühr eingeschränkt, ist dies bei der Publikation der Bilder gegenüber der Öffentlichkeit transparent zu machen.
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