Sachverhalt
Im Oktober 1995 verbreitete die Wirtschaftsnachrichtenagentur AWP eine Meldung eines freien Journalisten, wonach die Banque jurassienne d'Epargne et de Crédit (BJEC) ihre Hypothekarzinssätze in zwei Stufen um je 1/4% senken werde. Angesichts der anhaltenden Tendenz zu tieferen Zinssätzen seien danach noch weitere Zinssenkungen zu erwarten. Die BJEC wolle sich mit dieser Geste von der Banque cantonale du Jura (BCJ) abheben, deren Zinssätze unverändert bleiben würden. Im November 1995 publizierte «L'Impartial» einen Bericht desselben Journalisten über ein hängiges Gerichtsverfahren, bei dem der Direktor der BCJ involviert war. Dieser beschwerte sich darüber, dass im Artikel die strafrechtlichen Begriffe «Angeschuldigter» und «Anklagebank» verwendet wurden, obwohl es um ein zivilrechtliches Verfahren ging. Im Februar 1996 teilte er dem Journalisten mit, dass dieser künftig nicht mehr zu den Pressekonferenzen der BCJ eingeladen werde.
Feststellungen
Die Auferlegung eines Informationsboykotts gegenüber einem missliebigen Journalisten verletzt dessen berufsethisches Recht auf freien Zugang zu allen Informationsquellen.
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