Sachverhalt
«Cash» berichtete im August 1993 über die Situation beim Lebensmittel-Discounter Denner. Neben der Darstellung der Rechercheergebnisse, die für Denner nicht gerade vorteilhaft waren, konnte sich der Generaldirektor in der gleichen Nummer in einem ebenso ausführlichen Interview wehren. Der Denner AG war das nicht genug. Sie kündigte an, dass sie ihre Inserate in Ringier-Medien sperren werde.
Feststellungen
Machen ein Unternehmen oder ein ganzes Kartell vom Mittel des Werbeboykotts Gebrauch, so ist sofort Öffentlichkeit herzustellen. Wird der Boykott breit und nachhaltig thematisiert, dann schadet sich der Boykotteur selber. Ein Abbruch lässt in einem solchen Fall in der Regel nicht lange auf sich warten. Die Medienschaffenden sind ethisch verpflichtet, unzumutbare Forderungen, die mit einem Boykott durchgesetzt werden sollen, abzulehnen und auf seriös recherchierten, gut begründeten Positionen zu beharren.
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