Home pagehome

Provide feedback concerning THIS page
Search Stellungnahmen/prises de position/prese di posizione

Erklärung - Déclaration - Dichiarazione - Declaration
Reglemente- Règlements- Regolamenti

Stellungnahmen - Prises de position - Prese di posizione

Vademekum De...
  2. Pressefre...
    2.5 Verteidi...
      2.5.1 Beschr...
      2.5.2 Boykot...
      2.5.3 Regist...
      2.5.4 Sperru...
      2.5.5 Arbeit...
Literatur - Littérature - Letteratura
Links - Liens - Links
Zusammensetzung - Composition - Composizione
Neuigkeiten - Nouveautés - Novità
Site Map


 

2.5 Verteidigung der Pressefreiheit

2.5.2 Boykott der Medien durch die werbende Wirtschaft

Denner c. «Cash» (10/94)

Sachverhalt

«Cash» berichtete im August 1993 über die Situation beim Lebensmittel-Discounter Denner. Neben der Darstellung der Rechercheergebnisse, die für Denner nicht gerade vorteilhaft waren, konnte sich der Generaldirektor in der gleichen Nummer in einem ebenso ausführlichen Interview wehren. Der Denner AG war das nicht genug. Sie kündigte an, dass sie ihre Inserate in Ringier-Medien sperren werde.


Feststellungen

Machen ein Unternehmen oder ein ganzes Kartell vom Mittel des Werbeboykotts Gebrauch, so ist sofort Öffentlichkeit herzustellen. Wird der Boykott breit und nachhaltig thematisiert, dann schadet sich der Boykotteur selber. Ein Abbruch lässt in einem solchen Fall in der Regel nicht lange auf sich warten. Die Medienschaffenden sind ethisch verpflichtet, unzumutbare Forderungen, die mit einem Boykott durchgesetzt werden sollen, abzulehnen und auf seriös recherchierten, gut begründeten Positionen zu beharren.

See also: 'Cash', Inserateboykott, , , Trennung von Werbung und Information, , Vermischung von Werbung und Information

Stellungnahmen - Prises de position - Prese di posizione * Vademekum Deutsch 2002 * 2. Pressefreiheit * 2.5 Verteidigung der Pressefreiheit


info@presserat.ch