| S. c. «Neue Zürcher Zeitung» (3/98) | Sachverhalt
Die NZZ berichtete im Juli 1997 über eine Diskussion des Zürcher Kantonsrats. In einem Kommentar und einer Bildlegende bezweifelte sie, dass eine Kantonsrätin den Sinn und Zweck einer Vorlage verstanden habe.
Feststellungen
In Kommentaren geäusserte Meinungen sollten sich besonders auch dann durch eine gewisse Fairness auszeichnen, wenn Einschätzungen von Personen bzw. deren Fä-higkeiten wiedergegeben werden. Ein Kommentar kann nur dann zur Meinungsbildung beitragen, wenn dem Publikum die dem Kommentar zugrundeliegenden Fakten offengelegt werden.
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