| Schweizerische Depeschenagentur / Teletext AG (5/95) | Sachverhalt
Zur Finanzierung ihres nicht kostendeckenden Basisdienstes entwickelte die Schweizerische Depeschenagentur (SDA) zusätzliche Informationsdienste, die von aussen bezahlt oder gesponsert werden: den Original-Text-Service (OTS), den Carrier-Dienst für die Schweizerische Wirtschaftsförderung (wf) sowie den auf bestimmte Themenbereiche ausgerichteten Medien-Informationsdienst (MID). Diese drei Dienste konnten durch Inhalt und Auftritt leicht mit dem Basisdienst verwechselt werden. Auch die Teletext AG war von Anfang an auf zusätzliche Einnahmen angewiesen. Sie beschaffte sie sich durch Werbung und bezahlte Informationen. Wie bei der SDA stellt sich die Frage, ob das Publikum die bezahlte Information von der unabhängigen, journalistisch bearbeiteten Information unterscheiden kann.
Feststellungen
Die SDA sollte Basis- und Zusatzdienste optisch deutlicher voneinander abgrenzen. Es ist zudem sicherzustellen, dass sich die Redaktion in der Wahl der Information nicht durch die Zusatzdienste beeinflussen lässt. Das Sponsoring von Information durch Unternehmen, welche in einem direkten Zusammenhang zum Thema stehen, stellt eine besondere Gefährdung der journalistischen Unabhängigkeit dar. Die Redaktionen sollten dem Publikum immer offen legen, welche Informationen nicht journalistisch überprüft oder gesponsert sind.
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