Sachverhalt
Eine stichprobenartige Untersuchung des Presserats im Jahr 1992 ergab, dass verschiedene Lokalradios die vorgeschriebene Trennung zwischen redaktionellem Teil und Werbeteil unterliefen und ihre Aktivitäten auf unlautere Weise finanzierten. Ein Radio bot politischen Parteien vor Wahlen an, von ihnen produzierte Selbstporträts auszustrahlen. Dies unter der Bedingung, dass die Porträts zu einem recht hohen Preis bei einem dem Lokalradio angegliederten Tonstudio produziert würden. Ein anderes Radio belohnte gute Kunden damit, dass Vertreter dieser Firma in redaktionellen Sendungen ausführlich zu Wort kamen. Ein weiteres Radio übertrug Auswärtsspiele der lokalen Eishockeyvereine nur, wenn diese dem Radio dafür eine jährliche Pauschale zahlten. Schliesslich gewährte ein Lokalradio dem kantonalen Verkehrsverband während 14 Tagen mehrere Stunden Sendezeit für eine Sensibilisierungskampagne für Probleme des Tourismus. Der Verkehrsverband bezahlte dafür rund 18'000 Franken. Den Hörern wurde nicht klar gesagt, dass die Sendung bezahlt worden war.
Feststellungen
Lokalradiobetreiber sollen auf unzulässige Finanzierungsformen verzichten, da diese die Glaubwürdigkeit ihrer Medien beeinträchtigen. Für Lokalradios tätige Journalistinnen und Journalisten haben sich gegen die Vermischung von Werbung und Information zur Wehr zu setzen.
|