| Presseverein beider Basel c. «Basler Bebbi» (9. November 1989) | Sachverhalt
Der Gratisanzeiger «Basler Doppelstab» griff in verschiedenen Beiträgen eine Immobilienunternehmung heftig an. Ein anderer Gratisanzeiger, der «Basler Bebbi», verteidigte die Unternehmung hingegen in einem Artikel, der in einer Ausgabe erschien, die ein ganzseitiges Inserat der Unternehmung enthielt.
Feststellungen
Eine einseitige, unkritische, sehr nach Gefälligkeitsschreiben aussehende Stellungnahme zugunsten einer Firma, die regelmässig in einem Medium inseriert, lässt Zweifel an der journalistischen Unabhängigkeit der Redaktion aufkommen.
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