| «Bilanz» / «Finanz und Wirtschaft» (2/92) | Sachverhalt
Im Februar 1992 berichtete die «SonntagsZeitung», die Chefredaktoren von «Bilanz» und «Finanz und Wirtschaft» hätten von einem Immobilienhändler Aktien als Geschenk oder zu einem Vorzugspreis entgegengenommen. Der Händler war mit beiden befreundet. Mit der «Bilanz» habe zudem eine Geschäftspartnerschaft bestanden: Die Zeitung bot auf - nicht als solche kenntlich gemachten - Inserateseiten im Textteil Ranches in den USA zum Verkauf an, die der Immobilienhändler und der Chefredaktor der «Bilanz» (für den Jean-Frey-Verlag) gekauft hatten. Die «Finanz und Wirtschaft» berichtete recht häufig über den Immobilienhändler.
Feststellungen
Medienschaffende sollten ihre Besitzverhältnisse, die berufsrelevant werden können und die geeignet sind, ihre berufliche Unabhängigkeit und die Äusserung ihrer persönlichen Meinung einzuschränken, gegenüber ihrer (Stamm)-Redaktion offen legen. Ähnlich wie die Parlamentsmitglieder sollen Redaktionsmitglieder auch ihre Interessenbindungen (Mitgliedschaft bei Parteien, in Verbandsvorständen und Verwaltungsräten) bekannt geben. Die Redaktionen sollen die entsprechenden Verzeichnisse in regelmässigen Abständen veröffentlichen. Medienschaffende, die wegen persönlicher Beziehungen oder wegen wirtschaftlicher Interessen bei einem Thema befangen sind, sollten bei «grosser Nähe» in den Ausstand treten. Individuelle und exklusive unentgeltliche Leistungen von Veranstaltern sind zurückzuweisen. Vergünstigungen an ganze Gruppen von Journalistinnen und Journalisten sind akzeptabel, wenn sie nicht mit Bedingungen verknüpft sind und die Berichterstattung frei bleibt. Nach Möglichkeit sollen sich die Medienunternehmen an den Kosten beteiligen. In der Berichterstattung ist darauf hinzuweisen, was vom Veranstalter bezahlt wurde.
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