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Vademecum
Medien und Politik
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Unabhängigkeit ist für Journalistinnen und Journalisten eine wesentliche Voraussetzung für die Ausübung ihres Berufs. Dazu braucht es Wahrung der Distanz und damit Vermeidung von Doppelfunktionen. Ziel muss daher eine strikte Trennung zwischen politischem Amt und journalistischer Tätigkeit sein. Dies sollten sich insbesondere Medien mit einer Monopolstellung in ihrer Region zur Verpflichtung machen. Jedes andere Medium sollte sich bemühen, dieses Ziel ebenfalls zu erreichen. Bekleiden Journalistinnen und Journalisten aus Gründen der schweizerischen Eigenheiten/Realitäten dennoch ein politisches Amt, sollen sie bestimmte Regeln einhalten: Öffentlichmachung ihres Amtes, Ausstand bei „grosser Nähe", ausführliche Kennzeichnung ihrer Beiträge (politisches Amt, Parteizugehörigkeit).
(A. c. Radio Suisse Romande),
Stellungnahme vom 13. Januar 1990
(in: Sammlung 1989-1990, S. 17-19)
Abhängiger Wirtschaftsjournalismus
(„Bilanz" / „Finanz und Wirtschaft"),
Stellungnahme vom 18. Juni 1992
(in: Sammlung 1992, S. 12ff.)
(H. und Co. c. „Stadt-Anzeiger Opfikon-Glattbrugg"),
Stellungnahme vom 7. November 1996
(in: Sammlung 1996, S. 88ff.)
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See also:
Ausstandspflicht
Stellungnahmen - Prises de position - Prese di posizione *
Vademecum
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