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Stellungnahmen - Prises de position - Prese di posizione

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9. Leserbriefe

9.4 Umgang mit Reaktionen auf Medienberichte

Redaktionen sollten im Umgang mit Reaktionen auf eigene Medienberichte möglichst grosszügig sein, selbst wenn diese die Redaktion scharf kritisieren. Hat der beanstandete Medienbericht schwere Vorwürfe erhoben, zu denen keine Stellungnahme des Betroffenen abgedruckt wurde, sollte dem Betroffenen eine nachträgliche Stellungnahme ermöglicht werden. Wenn eine Redaktion eine Richtigstellung kommentiert, sollte sie sich auf die wesentlichen, sachlich umstrittenen Punkte beschränken. Journalisten, die mit Betroffenen über die Ausgestaltung einer Stellungnahme auf einen Medienbeitrag verhandeln, sollten das Gegenüber fair behandeln und sich an den Sinn und Geist getroffener Vereinbarungen halten. Eine Gegendarstellung darf nicht ohne Rücksprache mit dem Gesuchsteller als Leserbrief veröffentlicht werden. Ebenso ist es unfair, einen nicht publizierten Leserbrief zum Anlass zu nehmen, um in einem Kommentar dessen Autor zu kritisieren.

9.4.1 Faire Behandlung einer Stellungnahme
T. c. «La Liberté» (3/99)

9.4.2 Richtigstellung zu Interview
B. c. «Tele» (11/99)

9.4.3 Abdruck einer Gegendarstellung als Leserbrief
M. c. «24 Heures» (31/00)

9.4.4 Kommentierung eines unveröffentlichten Leserbriefs
R. c. «La Liberté» (40/00)

9.4.5 Nachträgliche Stellungnahme zu schweren Vorwürfen
Scientologykirche Zürich c. «L'Hebdo» (13/01)

Stellungnahmen - Prises de position - Prese di posizione * Vademekum Deutsch 2002 * 9. Leserbriefe


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