| Quellenbearbeitung / Berichtigung ungenauer Informa tionen / Zugang zu Informationsquellen (Salvadé c. Giordano), Stellungnahme vom 31. Mai 1996 (in: Sammlung 1996, S. 30ff.) | Sachverhalt
Vgl. unter 'Sperrung von Informationsquellen '
Feststellungen
Die Berichtigungspflicht der Medienschaffenden leitet sich aus dem Recht der Öffentlichkeit ab, die Wahrheit zu erfahren. Bei Verwechslung des zivilrechtlichen Begriffs „Beklagter" mit dem strafrechtlichen Begriff „Angeklagter" ist eine umgehende Berichtigung angebracht.
Vgl. auch unter 'Anhörung von Betroffenen'
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