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Die Informationstätigkeit hat sich an der Achtung der Menschenwürde zu orientieren. Dies gilt selbst bei vollständig anonymisierter Berichterstattung Menschen dürfen durch Medienberichte nicht verunglimpft und in unnötiger, sachlich unbegründeter Weise in ihrem Menschsein herabgesetzt werden. Die Veröffentlichung eines Unfallbilds, das einen sterbenden jungen Mann in Nahaufnahme zeigt, verletzt die Menschenwürde in krasser Weise. Ebenso wird die Menschenwürde der davon Betroffenen verletzt, wenn Medien bei der Berichterstattung über eine Person, ihre Eigenschaften oder Auffassungen systematisch auf eine vulgäre «Fäkalien-Sprache» zurückgreifen.
7.1.1 Nahaufnahme eines Sterbenden
P. c. «Blick» (25/00)
7.1.2 Fäkalien-Sprache
S. c. «WochenZeitung» (38/00)
7.1.3 Berichterstattung über Behinderung
P. c. «Basler Zeitung» (48/01)
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