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Stellungnahmen - Prises de position - Prese di posizione

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6. Persönlichkeitsschutz

6.3 Anhörung bei schweren Vorwürfen

Aus dem Fairnessprinzip und dem allgemeinen ethischen Gebot des «audiatur et altera pars» ist die Pflicht der Journalistinnen und Journalisten abzuleiten, Betroffene vor der Publikation anzuhören und deren Stellungnahme im Medienbericht zumindest kurz wiederzugeben. Die Kontaktnahme mit dem Betroffenen darf nicht zur bloss formellen Handlung verkommen. Der Journalist muss den Bemerkungen der befragten Person im Artikel angemessen Rechnung zu tragen. Die von schweren Anschuldigungen betroffene Person muss die Möglichkeit haben, ihren Standpunkt im gleichen Medium in jenem Zeitpunkt darzustellen, in dem die Vorwürfe veröffentlicht werden. Der von schweren Vorwürfen betroffenen Partei ist quantitativ nicht zwingend derselbe Platz einzuräumen wie der sie betreffenden Kritik. Die Betroffenen sollten aber zumindest zu sämtlichen schwerwiegenden Vorwürfen Stellung nehmen können. Auch bei einer gleichzeitig mit einem Leserbrief veröffentlichten redaktionellen Entgegnung sind die Betroffenen vor der Publikation anzuhören, wenn darin schwere Vorwürfe gegen sie erhoben werden. Bei Medienbeiträgen über besonders heikle Themen darf ausnahmsweise vom Grundsatz des «audiatur et altera pars» abgewichen werden, wenn sonst Gefahr bestünde, dass dann nicht adäquat berichtet werden könnte. Dabei ist jedoch sicherzustellen, dass die Anonymität des von den schweren Vorwürfen Betroffenen gewahrt wird.

6.3.1 Ablehnung des Abdrucks einer Stellungnahme
U. AG c. «Beobachter» (3/96)

6.3.2 Einholung einer umfassenden Stellungnahme
B. c. «Tribune de Genève» (6/97)

6.3.3 Faire Berichterstattung
G. c. «SonntagsZeitung» (8/97)

6.3.4 Anhörung von beschuldigten Personen
J. c. «Anzeiger von Uster» (9/97)

6.3.5 Ausnahmen vom Prinzip des
SSM Radio TV Genève c. Télévision suisse romande (10/97)

6.3.6 Stimme der Verteidigung
Scientologykirche Zürich c. «Tages-Anzeiger» (4/98)

6.3.7 Anhörung bei persönlichen Angriffen
M. c. «Neue Luzerner Zeitung» (12/98)

6.3.8 Anhörung von Behördenmitgliedern
Staatsanwaltschaft Kanton Zürich / B. / S. c. «Beobachter» (14/98)

6.3.9 Anhörung auch bei Medienkritik
«L'Inchiesta» c. «La Regione» (21/00)

6.3.10 Anwaltschaftlicher Journalismus
Aktion Dialog c. «Tages-Anzeiger» (27/00)

6.3.11 Redaktionelle Entgegnung
SPO c. «St. Galler Tagblatt» (29/02)

Stellungnahmen - Prises de position - Prese di posizione * Vademekum Deutsch 2002 * 6. Persönlichkeitsschutz


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