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Stellungnahmen - Prises de position - Prese di posizione

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6.7 Suizid

6.7.1 Berichterstattung über Suizide

H. c. «Luzerner Zeitung» (8/92)

Sachverhalt

Im März 1992 berichtete die «Luzerner Zeitung» über den Suizid einer Pfarrerin. Diese war in ihrer Gemeinde umstritten gewesen, und Gemeindemitglieder hatten Unterschriften gesammelt, um ihre Abwahl zu erwirken, aber das Quorum nicht erreicht. Die Kirchenpflege hatte sie für die neue sechsjährige Amtszeit zur Wiederwahl vorgeschlagen. Die «Luzerner Zeitung» stellte die Frage in den Raum, ob es einen Zusammenhang zwischen Unterschriftensammlung und Suizid gab. Andere Zeitungen griffen den Fall unter Namensnennung auf.


Feststellungen

Berichte über den Tod eines Menschen berühren den Intimbereich. Darum müssen die Massenmedien bei Suizidfällen grösste Zurückhaltung üben. Im Zweifelsfall ist nicht zu berichten. Suizidfälle können Gegenstand der Berichterstattung sein, wenn sie grosses öffentliches Aufsehen erregen, wenn sie im Zusammenhang mit einem von der Polizei gemeldeten Verbrechen stehen, wenn sie Demonstrationscharakter haben und auf ein ungelöstes Problem aufmerksam machen wollen, wenn dadurch eine öffentliche Diskussion ausgelöst wird oder wenn Gerüchte und Anschuldigungen im Umlauf sind. Ebenfalls ein Thema journalistischer Behandlung ist die Häufung von Suizidfällen in öffentlichen Anstalten. In allen Fällen gehören in die Berichterstattung weder Namen und Bilder der Betroffenen oder der Tatorte noch Adressen und weitere Angaben aus der Privatsphäre und den Krankengeschichten. Nehmen sich Personen der Zeitgeschichte das Leben und steht ihr Handeln zumindest in einem vermuteten öffentlichen Zusammenhang, so hat die Öffentlichkeit einen Anspruch auf Information. In diesem Fall muss der Name genannt werden; auch ein Bild ist zulässig. Aber auch hier ist grösste Zurückhaltung geboten in der Art der Schilderung. Wegen der Gefahr der Nachahmung sind allzu detaillierte Berichte über Suizide und Suizidversuche zu vermeiden. Die Frage der Medienwirkung ist beim Entscheid über die Publikation oder Ausstrahlung eines Berichts über einen Suizidfall mit zu berücksichtigen.

See also: 'Berner Zeitung', 'Blick', 'Luzerner Zeitung', Veröffentlichung von Gerüchten,

Stellungnahmen - Prises de position - Prese di posizione * Vademekum Deutsch 2002 * 6. Persönlichkeitsschutz * 6.7 Suizid


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