Zusammenfassung Resumé
Riassunto
I. Sachverhalt
A. «Das Magazin» Nr. 51 vom 19. Dezember 2009 veröffentlichte einen Kommentar von Daniel Binswanger mit dem Titel «Freipass zum Genozid». Darin setzt sich der Autor mit einem im Nachgang zur Antiminarett-Abstimmung von SVP-Exponenten in die öffentliche Diskussion eingebrachten Vorschlag auseinander, das Schweizer Volk künftig auch über völkerrechtswidrige Initiativen abstimmen zu lassen.
Binswanger schreibt: «Man muss der SVP lassen, dass sie die Gunst der Stunde zu nutzen versucht. Mit einer neuen Vorlage soll nun erzwungen werden, dass die Schweizer auch über Initiativen abstimmen dürfen, die zum Beispiel die Folter wieder zulassen. Die Volkssouveränität, so erklärt uns Toni Brunner, darf nicht eingeschränkt werden. Schon gar nicht von zwingendem Völkerrecht. Als neues Gütesiegel der direkten Demokratie soll also gelten, dass das Schweizer Volk auch dann keinen Genozid an, sagen wir mal, den Innerrhödlern beschliessen wird, wenn es die verfassungsmässige Freiheit hätte, genau dies zu tun.» Zwar werde die SVP kaum eine entsprechende Initiative lancieren. «Es geht wohl darum, die Hysterie, die sich im Gefolge der Minarett-Initiative verbreitet hat, noch weiter aufzuputschen.»
Weiter nimmt Binswanger Bezug auf eine Äusserung des Historikers Georg Kreis in der Diskussionssendung «Zischtigsclub» des Schweizer Fernsehens. Kreis, Präsident der Antirassismus-Kommission, FDP-Mitglied und als Historiker Mitglied der unabhängigen Expertenkommission Schweiz - Zweiter Weltkrieg stellte die These auf, in den Dreissigerjahren hätte eine Volksinitiative mit antisemitischer Stossrichtung Chancen auf Erfolg gehabt. Binswanger schreibt, diese Äusserung habe in rechtsbürgerlichen Kreisen einen «Orkan der Entrüstung» ausgelöst. «Der Freisinn lässt seinen Antirassismus-Experten fallen wie eine heisse Kartoffel. Peinlich ist nur: Die Behauptung des Historikers Kreis erscheint als völlig plausibel. Zwar ist die Schweiz in den Dreissigerjahren viel weniger anfällig gewesen für den Antisemitismus als andere Länder (...) Aber unbestreitbar bleibt, dass die Mobilisierung gegen die ‹Überfremdung› und die ‹Verjudung› der Schweiz ein integraler Bestandteil der ‹geistigen Landesverteidigung› gewesen ist.» Niemand könne heute wissen, wie das Volk damals abgestimmt hätte. «Die These, dass ein solches Volksbegehren Chancen gehabt hätte, ist aber alles andere als abwegig. Heute kommt es jedoch fast dem Tatbestand des Hochverrates nahe, wenn Georg Kreis an der historischen Unfehlbarkeit des Volkswillens zu zweifeln wagt. Wäre es nicht an der Zeit, sich den Schaum von den Lippen zu wischen und Vor- und Nachteile der direkten Demokratie vernünftig zu diskutieren?»
B. Am 21. Dezember 2009 nahm Helmut-Maria Glogger in seiner Kolumne «Glogger mailt...» im «Blick am Abend» Bezug auf den Text Binswangers. Glogger schreibt: «Werter Herr Binswanger. Man kennt Sie aus Magazinen, Funk, Fernsehen. Wie Sie mit Haartolle à la Bryan Ferry in Schwarz dastehen, die Arme über Kreuz. Bösartig, was ihre Kollegen verbreiten: ‹Was ist der Unterschied zwischen Roger Federer und Daniel Binswanger? Bei Federer freut man sich auf den zweiten Satz.› Na, ich lese Sie. Wer gegen Minarette stimmt, stimmt auch für Folter und gibt den ‹Freipass zum Genozid›, also der Vergasung anders Denkender. Schreiben Sie, Binswanger!»
C. Am 22. Dezember 2009 forderte Daniel Binswanger in eigenem Namen und in demjenigen der Chefredaktion des «Magazin» in einer E-Mail an Marc Walder, Geschäftsführer von Ringier Schweiz, eine Richtigstellung und Entschuldigung. «Glogger unterstellt mir absurde Behauptungen, die ich niemals gemacht habe. (...) Gegen die gezielte Verbreitung von Lügen zur Diffamierung meiner Person und meiner politischen Ansichten muss ich mich mit aller Konsequenz zur Wehr setzen.»
D. Am 24. Dezember antwortete Peter Röthlisberger, Chefredaktor des «Blick am Abend»: «Es tut mir leid, wenn Sie sich durch Helmut-Maria Glogger unfair behandelt fühlen. Unserem Kolumnisten kann ich aber nur vorwerfen, dass er Ihre sehr pointierten Aussagen zugespitzt und nicht zu ihrem Wohlgefallen interpretiert hat. Wie Sie bestimmt wissen, gehört das zum Wesen des Boulevards. Es ist ja nicht seine Aufgabe, mit Ihnen einverstanden zu sein. Sie dürfen gerne auch direkt mit Herrn Glogger die Diskussion aufnehmen.»
E. Am 15. Januar 2010 erhob der Rechtsdienst der Tamedia AG namens von Daniel Binswanger und der Redaktion «Das Magazin» Beschwerde beim Schweizer Presserat gegen die Kolumne von Helmut-Maria Glogger. Im Zentrum der Beschwerde steht die Passage: «Na, ich lese Sie. Wer gegen Minarette stimmt, stimmt auch für Folter und den ‹Freipass zum Genozid›, also der Vergasung anders Denkender.» Im Text von Binswanger werde «mit keiner Silbe behauptet oder auch nur suggeriert, dass Befürworter der Minarett-Initiative automatisch für Folter oder Genozid stimmten». Der Text von Glogger verletze mithin die Ziffern 1 (Wahrheit) und 3 (Entstellung von Informationen und Meinungen) der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten». Mit der (stillschweigenden) Verweigerung der von Binswanger in seiner E-Mail an Walder verlangten Richtigstellung habe «Blick am Abend» zudem auch die Ziffer 5 der «Erklärung» (Berichtigung) verletzt.
F. Am 28. Januar 2010 wies die anwaltlich vertretene Redaktion des «Blick am Abend» die Beschwerde als unbegründet zurück. Die Leserschaft der Gratiszeitung nehme die Kolumne «Glogger mailt ...» als «Schnellschuss» war und nicht als «tiefschürfende, hochreflexive und differenzierte Auseinandersetzung mit einem Kernproblem der Gegenwart». Insofern seien der Inhalt und die Haltung «ohne Anspruch auf Verbindlichkeit für andere».
Die Kolumne von Binswanger sei dahingehend zu verstehen, dass der Vorstoss der SVP von Binswanger als ein «Freipass zum Genozid» kritisiert werde. Der Autor sehe im Vorstoss der SVP ein gewisses Gefahrenpotential. Und er stelle einen Zusammenhang zwischen Minarett-Initiative, dem SVP-Vorstoss und künftigen Abstimmungen über Folter und Genozid her. Insofern sei völlig richtig, wenn Glogger über Binswanger sage, was dieser eigentlich meine - ohne es ausdrücklich zu sagen: Wer gegen Minarette stimme, stimme auch für Folter und gebe den «Freipass zum Genozid». Deshalb stelle der mit der Beschwerde beanstandete Satz keinen Verstoss gegen die Ziffern 1, 3 und 5 der «Erklärung» dar, sondern «ist eine völlig zulässige, zusammenfassende Interpretation des Binswanger'schen Artikels in der dem Stil und Umfang der Glogger'schen Mail entsprechenden Prägnanz».
G. Das Präsidium des Presserats wies den Fall seiner 3. Kammer zu; ihr gehören Esther Diener-Morscher als Präsidentin an sowie Andrea Fiedler, Claudia Landolt Starck, Peter Liatowitsch, Daniel Suter und Max Trossmann.
H. Die 3. Kammer behandelte die Beschwerde an ihrer Sitzung vom 6. Mai 2010 sowie auf dem Korrespondenzweg.
II. Erwägungen
1. Bei der Beurteilung der Beschwerde ist vorab zu prüfen, was Daniel Binswanger in seinem Kommentar unter dem Titel «Freipass zum Genozid» geschrieben hat und wie dieser Text zu verstehen ist. Zwar haben die Beschwerdegegner recht, wenn sie feststellen, Binswangers Kommentar befasse sich mit den Folgen der Minarett-Abstimmung und der von SVP-Exponenten lancierten Idee, das Volk künftig auch über verfassungs- und völkerrechtswidrige Initiativen abstimmen zu lassen. Und es stimmt auch, dass Binswanger den Vorstoss der SVP als «Freipass zum Genozid» kritisiert und darauf hinweist, dass ein solch weit gefasster Begriff von Volkssouveränität Gefahren in sich birgt.
Auf die Minarett-Initiative und auf die Stimmbürger/innen, die ein «Ja» in die Urne gelegt haben, geht der Kommentar jedoch nicht näher ein. Binswangers Kritik zielt vielmehr auf die SVP, die populistisch und aus Parteikalkül die «Hysterie», die nach der Abstimmung über Minarette entstanden sei, weiter aufputsche. Ebenfalls ins Visier nimmt der Kommentar die FDP und deren Verhalten gegenüber dem Parteimitglied Georg Kreis. Auch beim Freisinn macht Binswanger Populismus aus. Er werfe «seine liberalen Prinzipien über Bord» und betreibe «jämmerliche Repositionierungsspielchen». Binswanger kritisiert mit seinem Kommentar also in erster Linie den Populismus der beiden Parteien SVP und FDP im Nachgang zur Minarett-Initiative. Dem Text sind hingegen keine expliziten Überlegungen dazu zu entnehmen, wie die Minarett-Gegner bei einer künftigen völkerrechtswidrigen Vorlage stimmen könnten.
Unter diesen Umständen wäre die zuspitzende Interpretation Gloggers allenfalls als kommentierende Wertung zulässig, die für die Leserschaft allerdings als solche erkennbar zu machen wäre. Mit der Formulierung «Schreiben Sie, Binswanger!» erweckt der Text von «Blick am Abend» jedoch den tatsachenwidrigen Eindruck, Binswanger habe in seinem Kommentar explizit geschrieben, wer gegen Minarette stimme, spreche sich auch für Folter und Genozid aus. Entsprechend ist die Beschwerde in Bezug auf die geltend gemachte Verletzung der Ziffer 1 (Wahrheit) und 3 (Entstellung von Informationen) gutzuheissen.
An diesem Ergebnis vermag auch das Argument der Beschwerdegegner nichts zu ändern, wonach die Leserinnen und Leser des «Blick am Abend» die Kolumne «Glogger mailt…» als «Schnellschuss» wahrnehmen und diese somit nicht zum Nennwert nähmen. Der Presserat hat verschiedentlich darauf hingewiesen, dass die berufethischen Normen ungeachtet der Form gelten, in der ein Text veröffentlicht wird (vgl. z.B. die Stellungnahme 10/2010). Selbst wenn eine Kolumne als «Schnellschuss» geschrieben wird, darf ein Kolumnist darin deshalb nicht jeden beliebigen, ehrverletzenden Unsinn verbreiten. Immerhin erscheint «Glogger mailt…» an prominenter Stelle einer täglich erscheinenden Gratiszeitung, die Hunderttausende lesen.
2. Gestützt auf die Ziffer 5 der «Erklärung» wäre der «Blick am Abend» zudem verpflichtet gewesen, die veröffentlichte falsche Unterstellung angemessen zu berichtigen. Zumal der wahrheitswidrige Vorwurf, Binswanger habe in diffamierender Weise behauptet, die Minarettgegner würden auch der Einführung der Folter oder einem Genozid, «also der Vergasung anders Denkender» zustimmen, falls sie darüber abstimmen könnten, nicht als irrelevant abgetan werden kann.
III. Feststellungen
1. Die Beschwerde wird gutgeheissen.
2. «Blick am Abend» hat mit der Veröffentlichung der Kolumne «Glogger mailt…» vom 21. Dezember 2009 («Werter Herr Binswanger ...») gegen die Ziffern 1 (Wahrheit) 3 (Entstellung von Tatsachen) und 5 (Berichtigung) der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verletzt.
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