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Stellungnahmen - Prises de position - Prese di posizione

2007
  Nr. 50/2007:...
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Nr. 50/2007: Kommentarfreiheit (Geiser c. «Facts») Stellungnahme des Schweizer Presserates vom 9. November 2007

Zusammenfassung

Zwischen Kulturkritik und Schmähkritik

Christoph Geiser legte seine an der Schwelle der 80er-Jahre gefeierten Romane 2006 neu auf - wobei ihm die angesehene NZZ-Kritikerin Beatrice von Matt bescheinigte, sie wirkten «so eindringlich wie damals». Und dann das: Daniel Arnet nannte Geiser in einer «Recherche» («Facts») unter den zu Unrecht geförderten «Subventionskünstlern». Die Literaturförderung in der Schweiz prämiere «maues Mittelmass», wenig inspirierte Texte ohne Brillanz, randständige, meist linke Gesinnungsprosa ohne nennenswerte Druckauflage. Gerade Geiser sei einer der «Lieblinge der Geldverteiler».

Der Presserat anerkennt keine Pflicht zu objektiver Berichterstattung. Harsche und fragmentarische Kulturkommentare seien zulässig, solange sie als Wertungen erkennbar und in der Herabsetzung nicht krass unfair seien. Hauptziel der Kritik war hier die Förderpraxis der Literaturfördergremien. Der Autor der Kritik habe gerade noch vor der «Schmähkritik» haltgemacht, die - etwa wegen einer Privatfehde - keinen Bezug zum Kritikziel mehr aufweise. Beschwerde abgewiesen.

Stellungnahmen - Prises de position - Prese di posizione * 2007 * Nr. 50/2007: Kommentarfreiheit (Geiser c. «Facts») Stellungnahme des Schweizer Presserates vom 9. November 2007


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