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Medien dürfen das Tabu «Suizid» ritzen
Die Berichterstattung über Suizide ist im Prinzip nicht von öffentlichem Interesse und der Presserat hat die Medien von jeher zu grosser Zurückhaltung aufgefordert. Daraus ist aber nicht abzuleiten, dass ein entsprechender Artikel in jedem Fall einem unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre gleichkommt.
Entsprechend lag der Bericht des «SonntagsBlick» über den Suizid des Patenkindes eines bekannten Politikers und Armeebefürworters, das sich mit einem Sturmgewehr der Armee erschoss, im öffentlichen Interesse. Im konkreten Fall bestand ein Zusammenhang zu einer öffentlichen Auseinandersetzung. Und die Zeitung verzichtete auf die Angabe von unnötigen Einzelheiten, welche eine Identifizierung ermöglicht hätten.
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