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Auf Gerüchte basierende Verdächtigungen rechtfertigen weder Identifizierung noch Erwähnung einer früheren Verurteilung.
«Basler Zeitung» berichtet, in einem Dorf in der Region werde seit längerer Zeit über den illegale Verwendung von Drogenhanf bei einem seit einigen Jahren in einem behördlich bewilligten und kontrollierten Hanffeld gemunkelt. Als einen des Verdachtsgründe des im Artikel namentlich genannten Pächters erwähnt die Zeitung, dieser sei vor vier Jahren wegen Kultivierung von stark THC-haltigen Pflanzen verurteilt worden.
Nach Auffassung des Presserates durfte die Zeitung weder den Namen nennen, noch die frühere Verurteilung erwähnen. Beruhte doch der gegenüber ihm geäusserte Verdacht grösstenteils auf im Dorf kursierenden Gerüchten.
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