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Stellungnahmen - Prises de position - Prese di posizione

2009
  Nr. 30/2009:...
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Nr. 30/2009: Veröffentlichung von Bild und Namen eines Tatverdächtigen im Rahmen eines polizeilichen Zeugenaufrufs, Stellungnahme des Presserates vom 7. Mai 2009

Zusammenfassung

Persönlichkeitsschutz auch bei Mordverdacht

Selbst wenn eine Strafverfolgungsbehörde den Namen eines wegen Mordes Verdächtigten zur Publikation frei gibt, sind die Medien verpflichtet, selber abzuwägen, ob die identifizierende Berichterstattung mit der «Erklärung» vereinbar ist. Nachdem ein grosser Teil der Medien den Namen und das Bild des Tatverdächtigten im Fall «Lucie» publizierte, wurde der Presserat von sich aus tätig.

Stellungnahmen - Prises de position - Prese di posizione * 2009 * Nr. 30/2009: Veröffentlichung von Bild und Namen eines Tatverdächtigen im Rahmen eines polizeilichen Zeugenaufrufs, Stellungnahme des Presserates vom 7. Mai 2009


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