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Eine Polizeichefin hat ein Recht auf Schutz ihres Privatlebens
Im Rahmen ihrer Berichterstattung eines Konflikts zwischen den Kommandanten der Waadtländer Polizei enthüllen «24 Heures» und «Tribune de Genève», einer der beiden Protagonisten habe die Staatsanwaltschaft informiert, sein Rivale - obwohl verheiratet und Familienvater - unterhalte eine «zärtliche» Beziehung mit der Genfer Polizeichefin. Dies sei ein offenes Geheimnis und es gebe sogar ein kompromittierendes Video. Die Genfer Polizeichefin befinde sich damit gewissermassen im Zentrum der Krise.
Der Presserat heisst die Beschwerde der Betroffenen gut. Sofern sich eine Privatangelegenheit nicht auf die Ausübung einer öffentlichen Funktion auswirkt, haben die Medien - selbst bei leitenden Funktionen - nicht darüber zu berichten. Öffentliches Interesse ist nicht mit der Neugier des Publikums zu verwechseln
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