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Stellungnahmen - Prises de position - Prese di posizione

2009
  Nr. 11/2009:...
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Nr. 11/2009: Identifizierende Berichterstattung / Opferschutz (X. c. «20 Minuten») Stellungnahme des Schweizer Presserates vom 20. Februar 2009

Zusammenfassung

Die Nennung von Vornamen und Initiale des Nachnamens erlaubt unter Umständen die Identifizierung

Schon mehrfach hat der Presserat die Journalistinnen und Journalisten ermahnt, darauf zu verzichten, den Voramen und die Initiale des Nachnamens zu nennen. Denn dadurch wird der Kreis der Personen zu gross, der die Betroffenen identifizieren kann. Er empfiehlt vielmehr, insbesondere bei der Gerichtsberichterstattung, Pseudonyme zu verwenden.

«20 Minuten» nannte den Vornamen und die Initiale des Nachnamens eines des Missbrauchs seiner Stieftochter beschuldigten Mannes. Mutter und Tochter beschwerten sich, sie seien dadurch zumindest innerhalb der albanischen Gemeinschaft erkennbar gewesen. Tatsächlich sind in dieser Bevölkerungsgruppe die Personen mehr nach dem Vornamen als dem Familiennamen bekannt.

Stellungnahmen - Prises de position - Prese di posizione * 2009 * Nr. 11/2009: Identifizierende Berichterstattung / Opferschutz (X. c. «20 Minuten») Stellungnahme des Schweizer Presserates vom 20. Februar 2009


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