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Stellungnahmen - Prises de position - Prese di posizione

2009
  Nr. 61/2009:...
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Nr. 61/2009: Wahrheit / Unterschlagung und Entstellung von Tatsachen / Berichtigung / Namensnennung / Einstellung eines Strafverfahrens (Schmidhauser c. «Tages-Anzeiger»/«Thurgauer Zeitung») Stellungnahme vom 12. November 2009

Zusammenfassung

Drohungen gegen Journalisten / Einstellung eines Strafverfahrens

Eskalation eines Konflikts zwischen Parteipräsident und Redaktion

Thurgauer Zeitung und «Tages-Anzeiger» berichteten, der Präsident der Thurgauer Kantonalpartei der Schweizer Demokraten, Willy Schmidhauser, habe einen Journalisten der «Thurgauer Zeitung» massiv bedroht. Man habe gegen Schmidhauser Strafanzeige eingereicht, ein früheres Hausverbot bekräftigt und werde seine Texte vorläufig nicht mehr veröffentlichen.

Schmidhauser beschwerte sich beim Presserat, er habe niemanden bedroht, sondern bloss auf der Publikation einer Abstimmungsparole beharrt und für den Weigerungsfall eine Klage wegen Verletzung des «Informationsauftrags» angekündigt. Mit der namentlichen Berichterstattung hätten ihn die beiden Zeitung vorverurteilend an den Pranger gestellt. Die «Thurgauer Zeitung» habe die Einstellung des gegen ihn eröffneten Strafverfahrens nur beiläufig und der «Tages-Anzeiger» überhaupt nicht vermeldet. Zudem hätten sich beide Redaktionen geweigert, die veröffentlichten «Unwahrheiten» zu berichtigen.

Der Presserat weist die Beschwerde gegen die «Thurgauer Zeitung» ab und gibt Schmidhauser gegenüber dem «Tages-Anzeiger lediglich in einem Punkt recht. Die Zeitung hätte nach der Eröffnung auch die Einstellung des Strafverfahrens erwähnen müssen.

Stellungnahmen - Prises de position - Prese di posizione * 2009 * Nr. 61/2009: Wahrheit / Unterschlagung und Entstellung von Tatsachen / Berichtigung / Namensnennung / Einstellung eines Strafverfahrens (Schmidhauser c. «Tages-Anzeiger»/«Thurgauer Zeitung») Stellungnahme vom 12. November 2009


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