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Stellungnahmen - Prises de position - Prese di posizione

2009
  Nr. 72/2009:...
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Nr. 72/2009: Verdeckte Recherche / Recht der Öffentlichkeit auf Information /Journalistische Weisungen (Robbiani c. RSI) Stellungnahme des Presserates vom 26. November 2009

Zusammenfassung

Journalistische Weisungen; Verdeckte Recherche

Mit oder ohne juristische Gutachten: Redaktion entscheidet über Veröffentlichung

Wird die Informationsfreiheit in unzulässiger Weise eingeschränkt, wenn Redaktionen Rechtsexperten konsultieren? Mit dieser Frage hat sich der Presserat gestützt auf eine Beschwerde eines Tessiner Journalisten auseinandergesetzt. Nach einer juristischen Begutachtung hatte die Redaktion der Sendung «Patti chiari» darauf verzichtet, dessen Reportage auszustrahlen, weil dies berufsethisch und strafrechtlich problematisch gewesen wäre. Der Presserat gibt eine klare Antwort: Allein die Redaktion entscheidet, welche Informationen sie veröffentlicht und wie sie diese präsentiert. Redaktionen sind jedoch frei, den Rat von Juristen und anderen Experten einzuholen, solange sie selber entscheiden.

Die Reportage sollte die Manipulation von Kilometerzählern bei Occasionsautos illustrieren. Sowohl nach Auffassung des Presserats als auch der Redaktion war der Beitrag unter zwei Gesichtspunkten problematisch. Einerseits war das Prinzip der Anhörung bei schweren Vorwürfen nicht gewährleistet. Zum anderen scheint es fraglich, ob der Rückgriff auf eine verdeckte Recherche verhältnismässig ist, wenn ein Beitrag bloss in allgemeiner Weise vor einem bereits bekannten Missbrauch warnt.

Stellungnahmen - Prises de position - Prese di posizione * 2009 * Nr. 72/2009: Verdeckte Recherche / Recht der Öffentlichkeit auf Information /Journalistische Weisungen (Robbiani c. RSI) Stellungnahme des Presserates vom 26. November 2009


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