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Entgegnung von Urs Lachenmeier zur Stellungnahme 19/2009

Urs Lachenmeier, Präsident des katholischen Kirchenverwaltungsrates Murg, hat dem Presserat folgende Entgegnung zur Stellungnahme 19/2009 zugestellt:

Durch die Formulierung des Presserates entstand der Eindruck, Martin Joos habe seine Veranlagung sowie sein publizistisches Engagement der Wahlbehörde verschwiegen. Das stimmt nicht.

1. Wer ist Wahlbehörde? Der Presserat meinte mit dieser Bezeichnung die Bürgerschaft. Diese Begriffsverwendung ist weder üblich noch ist sie in Gesetzeswerken vorgesehen. Ich ersuchte um Korrektur mit „Bürgerschaft“. Der Presserat ersetzte „Wahlbehörde“ durch „Wahlorgan“, auf mein weiteres Insistieren wurde erst mit „Bürgerschaft“ (eingeklammert) ergänzend präzisiert.

2. Der Kirchenverwaltungsrat (KVR) hat die Wahlen zu organisieren. Mit „Wahlbehörde“ könnte er angesprochen sein. Der KVR stellte aber öffentlich fest, unter anderem im Amtsbericht 2008, dass ihn Kandidat Martin Joos über die persönliche Veranlagung und sein publizistisches Engagement vor der Ersatzwahl informiert habe.

3. Mit der Korrektur in der Stellungnahme übertrug der Presserat den Vorwurf der unterlassenen Information von Martin Joos auf den KVR Murg, explizit tut er dies allerdings nur in seiner e-Korrespondenz mit mir. Der Presserat hat zwar nicht den KVR Murg zu beurteilen, jedoch dient ihm die unterlassene Information der Wählerschaft als Rechtfertigung für die identifizierenden Berichte des „Blick“ und zur Abweisung der Beschwerde.

4. Gibt es überhaupt die unterstellte Informationspflicht an die Wählerschaft? In welchen Gesetzeswerken werden namentlich Veranlagungen und Eigenheiten aufgelistet, die eine Information vorschreiben oder erlauben?

Wie steht es mit dem Persönlichkeitsschutz versus Informationspflicht? - generell, oder in dieser Situation, wo es um ein Verwaltungsmandat geht, Verhälnismässigkeit)? Diese Fragen wollte ich vom Presserat beantwortet wissen, erwartungsgemäss war dieser nicht in der Lage, konkrete Angaben zu machen! Daraus darf gefolgert werden, es gibt die unterstellte Informationspflicht nicht! Sie stünde im Widerspruch zu den Persönlichkeitsrechten.

5. Blick „informierte“ schon vor der Erneuerungswahl am 06.10.2006 in identifizierender Art über Martin Joos. Trotzdem wurde Martin Joos im Herbst 2007 wieder gewählt.

6. Zynisch empfinde ich den Umkehrschluss des Presserates unter Erwägungen C) der Rücktritt von Martin Joos beweise die Wichtigkeit der Information, da dieser auf Druck derselben erst erfolgt sei! Es wird völlig ausser Acht gelassen, dass die „Blick-Kampagne“ selbst das Problem war, das die Arbeit im Pfarramt störte und zum Wunsch des Pfarrers nach Normalität führte, der nur in einem Rücktritt gesehen wurde. Meine Unterstützung des Wunsches unseres Pfarrer begründete ich einzig mit der unerträglichen Belastung durch die Hetzkampagne, die eine normale Arbeit verunmöglichte.

7. Wäre die (erneute) „Enthüllung“ wichtig gewesen, wäre sie Teil einer Problemlösung geworden. Martin Joos lebt nach wie vor in Freiheit aber er wurde durch den „Blick“ materiell und im Ansehen geschädigt. Seine gute Arbeit in der Kirchenverwaltung welche Anerkennung, Integration und Begleitung ermöglichte wurde abgewürgt. Probleme wurden geschaffen, nicht gelöst, - Verhältnismässigkeit?

8. In Erwägung C) benutzt der Presserat in zweideutiger Weise den Begriff „Pädophile“, was für ein Fachorgan der Presse absolut bedenklich erscheinen muss! Nach differenziertem Verständnis beschreibt dieser Begriff einzig die Veranlagung, deretwegen ganz selbstverständlich noch kein Mensch zwingend ein Verbrecher ist. Was müsste die Gesellschaft mit diesem einen Prozent der Männer tun, die nach Schätzung von Fachkreisen mit dieser Veranlagung leben müssen? Alle ächten und isolieren? Oder nach Möglichkeit integrieren und begleiten?

Murg, 19. Juni 2009

Urs Lachenmeier, Präsident des katholischen Kirchenverwaltungsrates Murg

info@presserat.ch