Alex Baur hat am 7. Mai 2008 dem Presserat folgende Reaktion zur Stellungnahme 60/2007 zugestellt:
Als Autor des in der Weltwoche vom 28. Juni 2007 publizierten Artikel „Fluchtgründe ab Fliessband“ wehre ich mich gegen die m.E. unbegründete Rüge des Presserates. Der Presserat hat seiner Leserschaft Informationen vorenthalten, die zum Verständnis des besagten Artikels von zentraler Bedeutung sind und bei deren Berücksichtigung die vom Presserat entworfene Rüge im Hauptpunkt in sich zusammen gefallen wäre.
Im Original lautet die Textpassage, auf die sich der Presserates bezieht (Weltwoche, 28. Juni 2007, „Fluchtgründe ab Fliessband“), wiefolgt:
"Churchill* gehört zu jenem Typus von Einwanderern, die man im Branchenjargon «Kamikaze» nennt. Am 16. Juni 2003 landete der damals vermeintlich 26-jährige angebliche Äthiopier auf dem Flughafen Zürich und stellte umgehend einen Asylantrag. Papiere hatte der Mann keine, der Polizei blieb nichts anderes übrig, als ihn unter dem Namen des berühmten Politikers, den der Unbekannte angab, vorläufig ins Land einreisen zu lassen. Zehn Tage später war Churchills Asylgesuch abgelehnt, wegen Artikel 3 und 7 des einschlägigen Gesetzes. Das heisst: Die Schweizer Behörden erachteten seine Geschichte weder als glaubhaft noch für asylwürdig. Also verfügte man eine Landesverweisung und erteilte Churchill zugleich eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis. Als Papierloser konnte der «Kamikaze» ja nicht ausgeschafft werden.
In den folgenden Jahren lebte Churchill von der Asylfürsorge und wartete auf bessere Zeiten. Im Herbst 2004 wies die damalige Asylrekurskommission (ARK) seinen Asylantrag definitiv ab. Doch Churchill brachte umgehend eine neue Fluchtgeschichte und reichte ein Wiedererwägungsgesuch ein, das im November 2005 ebenfalls abgewiesen wurde. Doch wenig später entschied die ARK, dass Militärdienstverweigerer aus Eritrea grundsätzlich Asyl bekommen. Das war die Lösung.
Wie Churchill zu Ali wurde
Churchill kam nämlich in den Sinn, dass auch er in Wirklichkeit gar nicht ein Äthiopier sei, sondern ein Pazifist aus Eritrea. In Wahrheit, so seine neue Version, heisse er Mohammed Ali* und sei drei Jahre älter als bisher angenommen. Und siehe da: Mit Entscheid vom 16. Mai 2007 hiess das Bundesamt für Migration (BfM) seinen neuen Asylantrag gut. Als Erstes liess sich Churchill (alias Ali) einen Ausweis ausstellen, damit er wieder frei ins Ausland reisen konnte. Im nächsten Schritt wird er wohl seine Familie nachkommen lassen."
Diese Passage hat der Presserat wie folgt zusammengefasst:
Als erstes Beispiel rekonstruiert der Artikel die Geschichte eines «Churchill» genannten äthiopischen Asylbewerbers, der 2003 in die Schweiz kam. Nach Ablehnung seines Asylantrags im Herbst 2004 und eines Wiedererwägungsgesuchs im November 2005 habe er im Mai 2007 schliesslich doch noch Asyl erhalten. Zu diesem Zweck habe «Churchill» seine Fluchtgründe an die 2005 geänderte Praxis der Asylrekurskommission angepasst, welche Militärdienstverweigerern aus Eritrea neu grundsätzlich Asyl gewähre. Aus «Churchill» dem Äthiopier sei plötzlich ein Pazifist aus Eritrea geworden.
In der Zusammenfassung des Presserates werden folgende zentrale Informationen bzw. Aspekte unterschlagen: - Churchill reiste mit dem Flugzeug ohne Papiere in die Schweiz ein; er hat seine Papiere demnach mutwillig selber zum Verschwinden gebracht - Churchill gab bei seiner Einreise eine falsche Identität bzw. ein falsches Alter an, er unternahm nichts, um sich Papiere zu beschaffen; später trat er unter einer völlig neuen Identität auf (wie er wirklich heisst, weiss man bis heute nicht mit Sicherheit). - Sein Antrag wurde sowohl wegen allgemeiner Unglaubwürdigkeit wie auch wegen mangelnder Asylgründe abgewiesen. - Churchill wurde rechtskräftig des Landes verwiesen; er wäre längst ausgeschafft worden - späteres Asyl hin oder her -, wenn er sich nicht einfach geweigert hätte, seine Identität offen zu legen. - Objektiv falsch ist die Darstellung des Presserates, wonach „Churchill“ (der Witzbold brauchte tatsächlich den Namen eines berühmten Politikers aus der Zeit des zweiten Weltkriegs) unter dem ursprünglichen Namen Asyl erhielt. Für ein zweites Asylgesuch gab er eine neue Identität an, hiess also nicht mehr „Churchill“, wie der Presserat in seiner Darstellung tatsachenwidrig behauptet.
Zusammenfassend: Es fällt auf, dass der Presserat alle Informationen ausgeklammert hat, welche die Glaubwürdigkeit von „Churchill“ mindern. Um diese Frage geht es aber im Artikel.
Dass Churchill mit dem Flugzeug (und nicht nach entbehrlicher Reise quer durch die halbe Welt) in die Schweiz kam, ist wesentlich; denn daraus ergibt sich, dass er die Papiere nicht auf der Flucht verloren haben kann (ohne Papiere auf ein Flugzeug zu kommen ist unmöglich, weil alle Fluggesellschaften, die Zürich anfliegen, sehr strenge Kontrollen machen); genau so wie es wesentlich ist, dass der Asylantrag von Churchill aus zwei Gründen abgewiesen wurde (nämlich sowohl wegen Unglaubwürdigkeit wie auch wegen Unerheblichkeit); genau so wie es wesentlich ist, dass Churchill eine falsche Identität angab und nichts unternahm, um seine Identität zu klären; denn aus all dem ergibt sich die zentrale These des Weltwoche-Artikels (welche in der Zusammenfassung des Presserates, wie nachfolgend dargelegt, ebenfalls sinnentstellend zusammengefasst ist): nämlich dass Churchills gesamtes Verhalten, was immer er auch erzählen mag, nicht auf das glaubhaft machen von Fluchtgründen zielte, sondern auf eine Verschleppung des Verfahrens und die Verunmöglichung einer Ausschaffung. Darum geht es in meiner Geschichte - und nicht um seine Fluchtgründe, geschweige denn um die Frage, ob er halt trotz allem vielleicht am Ende doch noch zu Recht Asyl erhalten haben könnte.
Das m.E. selektive Zitieren (des Presserates) findet, wie bereits angetönt, seine Fortsetzung in der Zusammenfassung meiner Schlussfolgerungen/Einordnung.
Im Original heisst es:
Churchill ist kein Einzelfall sondern der absolut typische moderne «Flüchtling». Sein Fall zeigt, wie das Asylrecht ins Absurde pervertiert wurde. Rund 74 Prozent der Asylsuchenden erhielten letztes Jahr in der angeblich unbarmherzigen Schweiz ein Bleiberecht. «Wir wissen genau, dass die wenigsten dieser Leute in echter Not sind», sagt ein langjähriger Mitarbeiter des BfM, «doch das lässt sich schwer beweisen.» Denn faktisch hat die ARK (heute eine Abteilung des Bundesverwaltungsgerichts) über die Jahre eine Art Beweislastumkehr im Asylverfahren eingeführt: Besteht auch nur die theoretische Möglichkeit einer Bedrohung, werden die Leute aufgenommen. Und wo dies nicht der Fall ist, werden so lange Rekurse, Revisions- und Wiedererwägungsgesuche eingereicht, bis eine humanitäre Aufnahme wegen der langen Verfahrensdauer erfolgt. Je weniger die Asylbewerber kooperieren, desto besser stehen ihre Erfolgschancen. So wird der Rechtsstaat mit seinen eigenen Mitteln ausgehebelt und in sein Gegenteil verkehrt. «Wer unbedingt bleiben will», sagt der Insider, «der bleibt auch.»
Der Presserat fasst diesen Abschnitt wie folgt zusammen:
Gemäss der «Weltwoche» ist «Churchill» «der absolut typische moderne ‹Flüchtling› (...) Rund 74 Prozent der Asylsuchenden erhielten letztes Jahr in der angeblich unbarmherzigen Schweiz ein Bleiberecht. ‹Wir wissen genau, dass die wenigsten dieser Leute in Not sind›, sagt ein langjähriger Mitarbeiter des BfM, ‹doch das lässt sich schwer beweisen.› (...) Besteht auch nur die theoretische Möglichkeit einer Bedrohung, werden die Leute aufgenommen. Und wo dies nicht der Fall ist, werden so lange Rekurse, Revisions- und Wiedererwägungsgesuche eingereicht, bis eine humanitäre Aufnahme wegen der langen Verfahrensdauer erfolgt. (...) ‹Wer unbedingt bleiben will›, sagt der Insider, ‹der bleibt es auch.›» Hier fällt nun auf, dass die zentralen Begriffe, welche meine These auf den Punkt bringen - Pervertierung des Asylgedanken, Beweislastumkehr, je weniger Kooperation desto besser die Erfolgschancen, Rechtsstaat mit eigenen Mitteln ausgehebelt - eliminiert wurden. Dadurch entsteht der falsche Eindruck, es ginge im vorliegenden Artikel um die Frage, ob der vermeintliche Eritreer zu Recht Asyl erhalten habe oder nicht; doch das ist gar nicht mein Thema, es geht in meinem Artikel einzig und allein um den äusseren Ablauf des Verfahrens.
Zusammenfassend:
Ich habe mir die journalistische Freiheit genommen, eben die Frage nach den Asylgründen auszuklammern (die ich gar nicht beantworten kann), und halte lediglich korrekt fest, dass ihm das BFM als angeblicher „Pazifist“ Asyl gegeben hat. In meinem Artikel ging es erklärtermassen lediglich um die Methoden, mit denen ein rechtskräftig abgewiesener Immigrant, der längst ausgeschafft worden wäre, wenn man ihn nur hätte ausschaffen können, am Schluss doch noch zu einem Bleiberecht (samt Sozialhilfe) kommt. Und ich sage, mit Verweis und aufgrund von Gesprächen mit Insidern, dass das ganze System hat und „Churchill“ ein typischer Fall ist. Wenn der Presserat nun findet, man hätte auch noch über die individuellen Asylgründe schreiben müssen, so ist ihm diese Meinung unbenommen; ich würde den Artikel auch heute genau gleich verfassen, denn es kann nicht Aufgabe des Presserates sein, mir vorzuschreiben, was ich auch noch alles hätte schreiben können und sollen.
Anzumerken wäre hier noch: ich kenne die Begründung, auf Grund derer Churchill Asyl erhalten hat, sehr wohl aus den Akten; es ist eine Geschichte, die sich schlicht nicht überprüfen lässt; das BfM hat „im Zweifel für den Antragsteller“ entschieden; das wäre eine Geschichte für sich, die den Rahmen meines Artikels bei weitem gesprengt hatte.
Was die Fakten anbelangt, beruht mein Artikel auf diversen Asylentscheiden im Fall „Churchill“, die mir zugespielt wurden und die mir in Kopie vorliegen. Die Richtigkeit dieser Fakten wurde auch nie in Abrede gestellt. Würde man die Stellungnahme des Presserates in ihrer Konsequenz anwenden, wäre künftig eine Berichterstattung allein aufgrund von Prozessakten nicht mehr möglich, ohne das vorher die Stellungnahme der betroffenen Parteien eingeholt würde. Das wäre absurd. Was die zweite Beanstandung anbelangt (ich habe die betroffenen Advokaten nur mit dem Fall M. konfrontiert, um den sich der Artikel hauptsächlich dreht, nicht aber mit dem Fall „Churchill“), akzeptieren ich diese; hier liegt effektiv ein journalistischer Mangel vor. Einschränkend ist anzufügen, dass ich auf die Konfrontation verzichtet habe, nachdem für mich klar geworden war, dass die betroffene Advokatur gar nicht an einem Gespräch mit mir interessiert war, sondern lediglich an meinen Quellen. Ich habe allein schon deshalb (und natürlich auch wegen des Anwaltsgeheimnisses) gar keine konkrete Stellungnahme zum Fall Churchill erwartet. Aber, dieser Einwand ist richtig, wenigstens pro forma hätte ich die Advokaten trotzdem auch mit dem Fall Churchill konfrontieren müssen.
Zürich, 7. Mai 2008
Alex Baur
Redaktor Weltwoche