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Reaktion von Kurt Marti zur Stellungnahme 60/2006

Kurt Marti hat am 29. Januar 2006 dem Presserat folgende Reaktion zur Stellungnahme 60/2006 zugestellt:

Zu der mir vorgeworfenen Verletzung der Anhörung nehme ich wie folgt Stellung, nachdem ich heute bereits telefonisch meine Bedenken bei Frau Esther Diener-Morscher deponiert habe: Im Artikel ist nirgends von einem "Totalverlust" und auch nicht von einem "Totalverlustszenario" die Rede. Die beiden Nennungen eines Vermögensverlustes (letzter Abschnitt) und die Drohung mit einem "95%-Vermögensverlust" beziehen sich auf die schriftlichen Bemerkungen des Beschwerdeführer selbst. Der Promotor selbst und nicht die Rote Anneliese hat einen Vermögensverlust im Falle einer Verkaufsweigerung behauptet. Die Rote Anneliese hat diese Behauptung im letzten Absatz im Rahmen der raumplanerischen Vorschriften als völlig unbegründet hingestellt. Im Artikel ist nicht von einem Totalverlust die Rede, sondern în Form einer Hypothese von einer Sacheinlage in eine Aktiengesellschaft. Über den realen Wert dieser Sacheinlage habe ich mich im Artikel nicht ausgelassen. Die Bewertung eines "Totalverlustes" stammt von der 3. Kammer des Presserates. Ich habe die Coupons (Dividende) genannt und zudem erwähnt, dass die Eigentümer den Verkaufserlös in den Kamin schreiben können. Letzteres ist aber nicht gleichzusetzen mit einem Totalverlust, denn durch die Sacheinlage fällt ja der direkte Verkaufserlös zwangsläufig dahin, aber nicht die Sacheinlage selbst. Zudem handelt es sich bei der Sacheinlage in eine Aktiengesellschaft klar um eine wenn-dann-Hypothese, die meine eigene Meinung representiert, nicht aber ein Faktum wiedergibt. Eine solche Meinungsäusserung muss ich nicht noch vom Beschwerdeführer autorisieren lassen. Hier überspannt der Presserat den Bogen eindeutig und leistet einer Presse-Kultur vorschub, die immer mehr von den PR-Abteilungen dominiert wird. Eine Entwicklung, die umso bedenklicher ist, als im Presserat offenbar JournalistInnen Einsitz nehmen, die in ihrer täglichen Arbeit nicht mehr klar zwischen Journalismus und PR unterscheiden. Sie schreiben selbst, dass es gerechtfertigt war, auf das hohe wirtschaftliche Risiko hinzuweisen und dass selbst der Beschwerdeführer auf die Bewertungen von bedeutenden Institutionen hinweist, welche von einer "fehlenden Nachfrage" und einem "zu hohen Risiko" ausgehen. In einem inzwischen eingetroffenen Schreiben des Promotors verweist dieser erneut auf das hohe Risiko. Die Rote Anneliese hat nichts anderes getan, als diese riskanten Geschäfte zu beschreiben. Dies ist kein schwerwiegender Vorwurf, der eine Anhörung zwingend macht, umso mehr als der Beschwerdeführer selbst das hohe Risiko an die Eigentümer kommuniziert hat und immer noch kommuniziert. Der Beschwerdeführer konnte sich zu seiner Person in der Roten Anneliese Nr. 191 ausführlich äussern. Dabei hat er die Fakten über seine bisherigen Firmen vorenthalten bzw. beschönigt. Ebenfalls über seine Person hat er genaue Angaben verweigert. Als ich Ihn darauf ansprach, konnte er zu den beiden Konkursen Stellungnehmen, welche im Artikel zitiert werden. Auf diese RA Nr. 191 ist in der RA Nr. 193 ausdrücklich verwiesen. Zudem habe ich den Beschwerdeführer im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag zitiert: "Es ist nicht beabsichtigt..." Fazit: Die Stellungnahme des Presserates bezieht sich in Festellungen II. ausdrücklich auf das faktenwidrige Argument des "Totalverlustes", um die Anhörungspflicht zu begründen. Weil die Prämisse dieser Bewertung falsch ist, ist auch die Schlussfolgerung logischerweise falsch. Ich beantrage dem Presserat aufgrund von Art. 19 Abs. 2 die Stellungnahme zu berichtigen.

Kurt Marti, Redaktor "Rote Anneliese"

Esther Diener-Morscher, Vizepräsidentin des Presserates und Präsidentin der 3. Kammer hat am 30. Januar 2007 wie folgt geantwortet:

Sehr geehrter Herr Marti,

Sie haben Recht, dass Sie nirgends im Artikel wörtlich von einem "Totalverlust" schreiben, der den Grundeigentümern drohen könnte. Allerdings geht aus dem Text klar hervor, dass die Einräumung eines Kaufrechts am Bauland für verkaufswillige Grundeigentümer/innen das Risiko eines Totalverlusts berge.

Auch wenn Sie aktienrechtlich anders argumentieren: Für unbefangene Leser bedeutet die Formulierung "...den Verkaufserlös können sie in den Kamin schreiben" ganz klar dasselbe wie ein Totalverlust. Ebenso wiegt der Vorwurf, dass Ihms Projekt ein "Luftschloss" sei, schwer, da Herrn Ihms beruflicher und finanzieller Erfolg davon abhängt, dass sein Projekt eben nicht als Luftschloss bezeichnet wird.

In der Stellungnahme ebenfalls erwähnt sind ausserdem die schweren Bedenken zur Person des Beschwerdeführers, welche ebenfalls eine Anhörung des Betroffenen notwendig gemacht hätten. (Siehe Richtlinie 3.8 der Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten ). Auch wenn Sie die Vorwürfe als blosse Hypothesen formuliert haben, bleiben es Vorwürfe und entbinden Medienschaffende nicht davon, den Betroffenen zu diesen Hypothesen anzuhören.

Ich sehe deshalb keinen Grund, unsere Stellungnahme zu ändern. Ihre Recherchen stellt der Presserat keineswegs in Frage. Trotzdem hätte Herrn Ihm aus Fairnessgründen und gemäss Richtline 3.8 der Erklärung Gelegenheit erhalten müssen zu einer Stellungnahme. Ein allgemeines zweistündiges Gespräch ersetzt die direkte Konfrontation mit den konkreten Vorwürfen nicht, wie der Presserat in seiner Praxis schon mehrmals bekräftigt hat.

Berichtigungen von Stellungnahmen sind gemäss Art. 19 Abs. 2 des Geschäftsreglements des Presserats nur möglich, wenn eine Stellungnahme auf nachweislich unrichtigen Fakten beruht. Die Stellungnahme behauptet aber nicht, dass Sie den Terminus "Totalverlust" verwendet haben. Sie hat nur in Erwägung gezogen, dass Ihre Formulierungen auf diesen Vorwurf hinauslaufen. Dementsprechend kann keine Rede davon sein, dass die Stellungnahme des Presserates auf unrichtigen Fakten beruhen würde.

Mit freundlichen Grüssen

Esther Diener-Morscher

info@presserat.ch