| DAVID c. «Neue Zürcher Zeitung» (15/01) | Sachverhalt
Im Herbst 2000 berichtete «Facts», ein NZZ-Redaktor habe im März 1997 ein umstrittenes Referat von Christoph Blocher vor dessen Veröffentlichung daraufhin kontrolliert, ob der Text antisemitisch wirken könne. Gleichzeitig habe derselbe Redaktor über die Rede und die sich zwischen Blocher und dem «SonntagsBlick» im Zusammenhang mit der Schlagzeile «Blocher: Den Juden geht es nur ums Geld» abzeichnende Auseinandersetzung berichtet. Schliesslich habe der Redaktor im September 2000 in der NZZ einen Zürcher Bezirksrichter kritisiert, der gegen Christoph Blocher im Zusammenhang mit der Rede eine Strafanzeige wegen Verletzung der Antirassismusstrafnorm eingereicht hatte.
Feststellungen
Die Unabhängigkeit von Medienschaffenden ist in einem kleinräumigen Milizstaat wie der Schweiz durch die grosse Nähe zwischen Akteuren und Berichterstatter stets gefährdet. Wird die Nähe zu gross, dann leidet darunter die Glaubwürdigkeit der Medienschaffenden. Besteht bei der Behandlung eines Themas eine sehr «grosse Nähe», sollten Journalistinnen und Journalisten weder über das Thema berichten noch es kommentieren. Schliesst das Mass der persönlichen Betroffenheit eine Berichterstattung nicht grundsätzlich aus, sollte zumindest Transparenz gegenüber dem Publikum hergestellt werden.
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