Sachverhalt
Der Schriftsteller Adolf Muschg stiess sich im Juli 1997 daran, dass verschiedene Zeitungen ein Inserat publizierten, in dem er von Christoph Blocher mit dem nazifreundlichen Schweizer Schriftsteller Jakob Schaffner verglichen wurde. Dieses Beispiel und andere Fälle, in denen Zeitungsverlage Inserate abgelehnt hatten, die zum politischen Diskurs gehören, oder menschenverachtende Inserate aufgenommen hatten, veranlassten den Presserat, das Thema grundsätzlich aufzugreifen.
Feststellungen
Obwohl redaktioneller Teil und Werbeteil in den Medien mit gutem Grund getrennt sind, gehen politische Inserate die Medienschaffenden aus publizistischen Gründen etwas an. Redaktionen können nicht zulassen, dass die Fairness-Spielregeln, die für den redaktionellen Teil gelten, im Inserateteil unterlaufen werden. Darum müssen auch ethische Kriterien massgebend dafür sein, ob politische Inserate aufgenommen werden oder nicht. Zu diesen Kriterien gehören: Menschenverachtung und Diskriminierung, ungerechtfertigte Angriffe auf eine konkrete Person, fehlende Fairness, fehlender politischer Anstand. Die Redaktionen sollten zudem publizierte Inserate, die den politischen Diskurs besonders krass und einseitig beeinflussen, als journalistisches Thema aufgreifen.
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