| X. c. «Rheintalische Volkszeitung» (28/02) | Sachverhalt
Ende März 2001 berichtete die «Rheintalische Volkszeitung» in einer kurzen Meldung über ein Bundesgerichtsurteil, dass dieses die strafrechtliche Verurteilung eines Altstätter Bürgers aufgehoben habe. Die Zeitung berichtete lediglich über die Aufhebung des kantonalen Urteils, nicht dagegen, dass der Fall zur Freisprechung an das Kantonsgericht St. Gallen zurückgewiesen worden war. Zuvor hatte die gleiche Zeitung im November 1999 mit dem gross aufgemachten Titel «Leserbriefschreiber verurteilt» und unter Angabe zahlreicher Details über die erstinstanzliche Verurteilung berichtet.
Feststellungen
Die Berichterstattung über einen Bundesgerichtsentscheid, der eine strafrechtliche Verurteilung aufhebt und verbindlich zur Freisprechung an die Vorinstanz zurückweist, verstösst gegen die Wahrheitspflicht, wenn sie den irreführenden Anschein erweckt, der spätere Freispruch durch das kantonale Gericht sei unsicher.
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