| «Il Diavolo» c. «La Regione» (32/00) | Sachverhalt
Im März 2000 berichtete die Zeitung «La Regione» mit Namensnennung des Betroffenen über die Verhaftung eines Exponenten der Tessiner Hanfszene. Der Haupttitel des Artikels lautete: «E' un 'boss' della canapa»; der Untertitel: «Il titolare di B. Chiusi altri tre negozi» und der Obertitel: «Gli inquirenti: il presidente dell'assocanapa è un grande importatore».
Feststellungen
Die Zuspitzung von strafrechtlichen Vorwürfen zu Tatsachen in Titel und Lead von Medienberichten, die einen Sachverhalt verfälscht statt ihn auf den Punkt zu bringen, ist selbst dann unzulässig, wenn der Inhalt des Medienberichts sie relativiert. Denn bei unzulässigen Zuspitzungen erhält derjenige Teil des Publikums, der einen Medienbericht nur flüchtig zur Kenntnis nimmt, einen nicht den Tatsachen entsprechenden Eindruck.
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