Sachverhalt
«Le Matin» berichtete von Juni 1995 bis Februar 1997 in mehreren Artikeln ausführlich und mit grossen Titeln über ein Strafverfahren aus dem Kanton Wallis. Über den Freispruch der beiden Hauptangeklagten wurde nur noch mit einer diskreten Kurzmeldung berichtet.
Feststellungen
Auch wenn die Namen der Betroffenen in der Berichterstattung nicht genannt werden, ist infolge des Gegenstands des Verfahrens, der Funktionen oder des Berufs der Betroffenen oft nicht zu vermeiden, dass sie einem beschränkten Publikum erkennbar sind. Umso mehr sollte vor dem Urteil eine Vorverurteilung unterbleiben und einem allfälligen Freispruch durch angemessene Berichterstattung Rechnung getragen werden.
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