Sachverhalt
Die Tessiner Konsumentenzeitschrift «L'Inchiesta» beschafft Informationen regelmässig mit verdeckten Recherchen. Nachdem das Vorgehen der Redaktion im Tessin bei verschiedenen Artikeln zu öffentlichen Kontroversen und rechtlichen Auseinandersetzungen führte, unterbreitete «L'Inchiesta» dem Presserat mehrere Medienberichte zur Prüfung, für die verdeckt recherchiert worden war.
Feststellungen
Verdeckte Recherchen sind ausnahmsweise zulässig, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse an den zu recherchierenden Informationen besteht und wenn diese Informationen nicht auf andere Weise beschafft werden können. Medienschaffende haben jedoch auch bei verdeckten Recherchen darauf zu achten, dass sie nicht selber zu Akteuren werden. Das Prinzip des «audiatur et altera pars» (beide Seiten anhören) ist auch bei schweren Vorwürfen anwendbar, die aufgrund von verdeckten Recherchen erhoben werden. Auch wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse im Zeitpunkt der Recherche zu bejahen ist, entbindet dies eine Redaktion nicht davon, vor der Veröffentlichung des recherchierten Materials noch einmal eine Interessenabwägung vorzunehmen und gegebenenfalls auf die Publikation des Rechercheergebnisses zu verzichten.
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