| B. c. X. (19. April 1990) | Sachverhalt
«24 Heures» berichtete im November 1989, ein freier Kameramann habe leichte Waffen in eine von Rebellen besetzte Zone in Neu-Guinea geschmuggelt. Die Waffen sollten den Rebellen übergeben werden, damit ein geplanter Filmbericht authentisch wirken würde.
Feststellungen
Medienschaffende sollen informieren und allenfalls in Notlagen humanitäre Hilfe leisten. Sie sind jedoch weder Polizisten noch Spione, Frontkämpfer oder Drogenschmuggler. Wer sich als Partei in einen Konflikt einschaltet, kann nicht zugleich unabhängig informieren.
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