| G. c. «L'Impartial» (15/99) | Sachverhalt
Im Juni 1999 erschien im «L'Impartial» ein Kommentar zu einem Urteil des Neuenburger Verwaltungsgerichts, das einer Schülerin in La Chaux-de-Fonds erlaubte, in der Schule ein islamisches Kopftuch zu tragen. Der Kommentar wies auf die Vergangenheit des Vaters der Schülerin hin, der als «Fundamentalist» und «Querulant» qualifiziert wurde. Dieser Vater missbrauche das Kopftuch seiner Tochter, um seine politischen Ansichten durchzusetzen.
Feststellungen
Ein Kommentar darf Einzelheiten über die Biographie einer Person wiedergeben, sofern es sich dabei nicht um ungerechtfertigte Anschuldigungen oder blosse Unterstellungen handelt. Zudem müssen für das Publikum die Fakten erkennbar sein, auf die sich eine kommentierende Wertung abstützt.
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