Home pagehome

Provide feedback concerning THIS page
Search Stellungnahmen/prises de position/prese di posizione


Erklärung - Déclaration - Dichiarazione - Declaration

Erklärung un...
  
  Richtlinie 1...
  
Reglemente- Règlements- Regolamenti
Stellungnahmen - Prises de position - Prese di posizione
Literatur - Littérature - Letteratura
Links - Liens - Links
Zusammensetzung - Composition - Composizione
Neuigkeiten - Nouveautés - Novità
Site Map


 

Richtlinie 10.1: Trennung zwischen redaktionellem Teil und Werbung

Die deutliche Trennung zwischen redaktionellem Teil bzw. Programm und Werbung ist für die Glaubwürdigkeit der Medien unabdingbar. Inserate und Werbesendungen sind gestalterisch von redaktionellen Beiträgen klar abzuheben. Sofern sie nicht optisch/akustisch eindeutig als solche erkennbar sind, müssen sie explizit als «Anzeigen», «Werbung», «Werbereportagen», «Werbespots» oder durch andere dem Publikum geläufige vergleichbare Begriffe deklariert werden. Journalistinnen und Journalisten dürfen diese Abgrenzung nicht durch Einfügen von Schleichwerbung in der redaktionellen Berichterstattung unterlaufen.

Erklärung - Déclaration - Dichiarazione - Declaration * Erklärung und Richtlinien


info@presserat.ch