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Richtlinie 3.3: Archivdokumente
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Archivdokumente sind ausdrücklich zu kennzeichnen, allenfalls mit Angabe des Datums der Erstveröffentlichung. Zudem ist abzuwägen, ob sich die abgebildete Person immer noch in der gleichen Situation befindet und ob ihre Einwilligung auch für eine neuerliche Publikation gilt.
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Erklärung - Déclaration - Dichiarazione - Declaration *
Erklärung und Richtlinien
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